FAQ – Häufige gestellte Fragen

Nein, wir erstellen keine KFZ-Schadengutachten für Versicherungsfälle. Wir sind auf Wertgutachten spezialisiert und können auch den Wert eines Fahrzeugs unabhängig bewerten. Für Schadengutachten (z. B. nach einem Unfall für die Versicherung) empfehlen wir Ihnen gerne Kollegen, die Sie auf der Sachverständigenliste finden.

Nein. Wir sind auf die Bewertung von mobilen Vermögenswerten spezialisiert, dazu zählen Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung und Warenlager. Immobiliengutachten gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Unsere Gutachtenarten umfassen:

  • Verkehrswertgutachten (Ermittlung des Marktwerts)
  • Liquidationsgutachten (Wert unter Zeitdruck)
  • Zeitwertgutachten (abgeschriebene Werte zu einem bestimmten Stichtag)
  • Desktop-Gutachten bzw. Schreibtischgutachten (Wertschätzung auf Basis von Fotos und vorhandenen Unterlagen)
  • Wiederbeschaffungswert-Gutachten

Zu unseren Auftraggebern gehören:

  • Banken- und Leasinggesellschaften
  • Gerichte
  • Insolvenzverwalter
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Sale- and Leaseback Unternehmen
  • Steuerberater und Steuerberatungskanzleien
  • Unternehmen
  • Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferkanzleien

Die Kosten hängen vom Umfang und Zeitaufwand ab. Wir arbeiten mit fixen Stundensätzen, wobei wir uns im Großen und Ganzen am Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) für Sachverständige orientieren. Um für Sie maximale Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten, erfassen wir unsere Leistungen mit einem Zeitaufzeichnungsprogramm. Mit Zusendung der Rechnung erhalten Sie zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Stunden.

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Erstgespräch zur Klärung Ihres Auftrags
  2. Befundaufnahme (vor Ort oder auf Basis von Unterlagen)
  3. Datenauswertung, Analyse und Bewertung
  4. Erstellung des Gutachtens und aller Dokumentsätze
  5. Übermittlung an Sie

Das hängt vom Arbeitsumfang ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Kleine Projekte können oft rasch abgeschlossen werden, während umfangreiche Gutachten entsprechend mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bei dringenden Fällen bemühen wir uns um eine beschleunigte Bearbeitung.

Ja, wir sind beide gerichtlich beeidete Sachverständige. Unsere jeweiligen Fachgebiete können Sie auf den „Über uns“-Seiten unserer Webseite finden.

Je nach Gutachtentyp sind z. B. folgende Unterlagen hilfreich:

  • Inventarlisten
  • Maschinen- und Anlagenverzeichnisse
  • Anschaffungsrechnungen
  • Informationen zu Veränderungen und Anpassungen
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungsprotokolle
  • etc.

Hinweise auf bekannte Mängel oder Einschränkungen unterstützen die Bewertung zusätzlich. Sollten Unterlagen fehlen, ist das in der Regel kein Problem. Oft reichen detaillierte Fotos und Beschreibungen als Ausgangspunkt.

Standardmäßig erhalten Sie Ihr Gutachten in PDF-Form. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch in gedruckter Fassung zur Verfügung, entweder postalisch oder persönlich übergeben.

Zusätzlich richten wir für jeden Auftrag einen Online-Ordner ein. Darin finden Sie:

  • das vollständige Gutachten
  • die komplette Fotodokumentation
  • gegebenenfalls auch Videodokumentationen
  • eine Excel-Arbeitsliste zur einfachen Kommunikation und Bearbeitung mit allen Beteiligten
  • alle übermittelten und von uns ermittelten Unterlagen

So haben Sie jederzeit eine zentrale und transparente Übersicht über sämtliche Informationen und Dokumente.

Ja. In solchen Fällen arbeiten wir mit einer Kombination aus Wiederbeschaffungswert, Abwertungsmethoden und funktionaler Bewertung. Wir berücksichtigen spezielle Betriebsdaten, technische Besonderheiten und nutzen unsere Erfahrung, um zu einer realistischen Einschätzung zu gelangen.

Nein, wir bewerten nur und verkaufen keine Maschinen oder Betriebsausstattung. Sofern es Ihnen hilft, können wir Ihnen aber gerne Kontakte zu Händlern, Industrie-Auktionshäusern und weiteren Ansprechpartnern aus unserem großen Netzwerk zur Verfügung stellen.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen oder anderen Objekten unter gewöhnlichen Bedingungen. Dabei werden Angebot und Nachfrage, Alter, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktpreise berücksichtigt. Das Gutachten gibt Aufschluss darüber, welcher Preis im freien Markt realistisch erzielbar ist, wenn weder Zeitdruck noch besondere Umstände vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Ein Liquidationsgutachten geht von einer Verwertung unter hohem Zeitdruck aus, wie sie etwa im Rahmen einer Insolvenz oder bei einer kurzfristigen Betriebsauflösung vorkommt. Hier treten häufig Händler oder gewerbliche Käufer auf, die das Risiko und den Aufwand der Übernahme einkalkulieren. Deshalb liegt der ermittelte Wert regelmäßig deutlich unter dem normalen Verkehrswert.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Ein Desktopgutachten (oder auch Schreibtischgutachten) basiert auf übermittelten Unterlagen, Fotos und Informationen, ohne dass eine Besichtigung vor Ort stattfindet. Es ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung, etwa wenn ein kurzfristiger Überblick benötigt wird. Für maximale Genauigkeit und die Berücksichtigung individueller Besonderheiten ist ein Vor-Ort-Gutachten jedoch in der Regel die bessere Wahl.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Als gerichtlich beeidete Sachverständige unterliegen wir einem klaren Kodex, der die Unabhängigkeit und Neutralität unserer Tätigkeit sicherstellt. Dieser Kodex verbietet aktive Werbung.

Unsere Aufträge entstehen daher nicht durch klassische Werbemaßnahmen, sondern über die gerichtliche Sachverständigenliste, durch direkte Beauftragungen von Gerichten, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern, Banken sowie durch persönliche Empfehlungen. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass unsere Arbeit auf Fachkompetenz, Verlässlichkeit und Transparenz basiert.