Glossar
In unserer täglichen Arbeit als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige begegnen uns immer wieder Fachbegriffe, die außerhalb der Branche nicht selbstverständlich sind. Um unseren Kunden einen besseren Einblick zu geben, haben wir die wichtigsten Begriffe aus unserem Alltag als gerichtlich zertifizierte Sachverständige zusammengestellt.
Im Glossar finden Sie zentrale Fachausdrücke aus den Bereichen Bewertung, Inventarisierung, Verwertung, Leasing und Insolvenzabwicklung, einfach und verständlich erklärt.
Unsere Erklärungen sind praxisnah formuliert, basieren aber stets auf unserer täglichen Arbeit in der Bewertung und Verwertung von Unternehmensvermögen, Maschinen und Betriebsinventar. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über zentrale Themen wie Verkehrswert, Liquidationswert, Inventarisierung oder Sicherstellung und erfahren, wie diese Begriffe in der Praxis angewendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte keine rechtliche Beratung darstellen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit erheben. Sie dienen ausschließlich dem allgemeinen Verständnis der verwendeten Fachbegriffe.
Ablauf einer Bewertung
Der Ablauf einer Bewertung beginnt in der Regel mit der Auftragsklärung und der Festlegung des Bewertungszwecks. Anschließend erfolgt, je nach Gutachtentyp, eine Befundaufnahme vor Ort oder eine Desktopbewertung auf Basis vorhandener Unterlagen. Nach Erhebung und Prüfung aller relevanten Informationen werden die Objekte bewertet, dokumentiert und in einem Gutachten oder einer Bewertungsübersicht zusammengefasst.
Anlage- und Umlaufvermögen
Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft dienen – also Maschinen, Anlagen, Büroeinrichtungen oder Fahrzeuge.Das Umlaufvermögen hingegen besteht aus Vermögenswerten, die kurzfristig umgesetzt oder verbraucht werden, wie Warenlager, Rohstoffe oder Forderungen. Bei Bewertungen wird oft zwischen beiden Kategorien unterschieden, da sie sich in Nutzungsdauer, Marktgängigkeit und Liquidierbarkeit unterscheiden.
Anlagenbewertung
Unter Anlagenbewertung versteht man die Ermittlung des Wertes technischer oder betrieblicher Anlagen. Dazu zählen Maschinen, Produktionslinien, Werkstattausstattungen, KFZ oder Büroinventar. Bewertet wird unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, technischer Leistungsfähigkeit und Marktgängigkeit – abhängig vom Bewertungszweck, z. B. Verkehrswert oder Liquidationswert.
Assets
Der Begriff Assets stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich „Vermögenswerte“. Er wird in der Bewertungspraxis als Oberbegriff für alle materiellen und immateriellen Werte eines Unternehmens verwendet – von Maschinen und Anlagen über Markenrechte bis zu Kundenstämmen.
Augenschein
Der Augenschein ist die tatsächliche Besichtigung eines Gegenstands oder Ortes durch den Sachverständigen. Er dient der Feststellung des Zustands, der Vollständigkeit und anderer relevanter Merkmale und wird im Gutachten dokumentiert.
Auktionshaus
Ein Auktionshaus führt Versteigerungen von beweglichen Gütern, Maschinen oder Unternehmensinventar durch.
Auktion & Versteigerung
Eine Auktion ist eine öffentliche oder geschlossene Versteigerung von Objekten an den meistbietenden Käufer. Im Rahmen von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren erfolgt die Auktion häufig durch spezialisierte Auktionshäuser.
Aussonderung
Unter Aussonderung versteht man im Insolvenzverfahren den Anspruch eines Dritten auf Herausgabe von Gegenständen, die zwar in der Insolvenzmasse vorhanden sind, aber nicht dem Schuldner gehören. Typische Fälle sind Leasingobjekte, Eigentumsvorbehalte oder Kommissionsware. Der Sachverständige dokumentiert in solchen Fällen den Bestand und Zustand der betroffenen Gegenstände, ohne über das Eigentum selbst zu entscheiden. Die rechtliche Klärung des Aussonderungsanspruchs erfolgt durch die Insolvenzverwalter:in.
Fremdeigentum
Bei (behauptetem) Fremdeigentum wird geltend gemacht, dass bestimmte Gegenstände, die sich im Besitz eines Schuldners befinden, nicht ihm, sondern Dritten gehören. Der Sachverständige dokumentiert Besitz und Zuordnung auf Basis von übermittelten Informationen. Die rechtliche Klärung obliegt der Insolvenzverwalter:in oder dem Gericht.
Bewertung
Unter Bewertung versteht man die Ermittlung des Wertes von Vermögensgegenständen oder Betriebsausstattungen. Je nach Zielsetzung (z. B. Insolvenz, Leasingrückläufer oder interne Entscheidung) kommen unterschiedliche Bewertungsansätze zum Einsatz. Unsere Gutachten orientieren sich an objektiven Marktwerten und klar nachvollziehbaren Bewertungsgrundlagen sowie an den Bewertungszwecken.
Bewertung von Leasingobjekten
Bei Leasingrückläufern oder Zahlungsausfällen ist eine neutrale Bewertung entscheidend, um den aktuellen Marktwert oder Restwert des Objektes festzustellen. Wir bewerten Leasingobjekte aller Art – vom Fahrzeug über Maschinen bis zur Büroausstattung – unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Marktgängigkeit. Das Ergebnis kann als Gutachten oder Desktopbewertung erstellt werden.
Bewertungsverfahren
Bewertungsverfahren sind die methodischen Ansätze zur Wertermittlung. In der Bewertung von beweglichen Wirtschaftsgütern kommen vorrangig Vergleichswert-, Liquidationswert– oder Fortführungsansätze zur Anwendung. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Bewertungszweck und der geplanten Verwertung ab.
Betriebsinventar
Unter Betriebsinventar versteht man die Gesamtheit aller technischen, kaufmännischen und organisatorischen Betriebsmittel eines Unternehmens – von Maschinen und Werkzeugen bis hin zu IT-Equipment oder Möbeln. Bei Bewertungen wird das Betriebsinventar meist positionsweise erfasst und dokumentiert, um den Gesamtwert oder Teilwerte zu ermitteln.
Bestandsbewertung
Die Bestandsbewertung umfasst die Bewertung eines gesamten Lager- oder Betriebsbestandes. Ziel ist, den aktuellen Verkehrswert oder Liquidationswert der vorhandenen Vermögensgegenstände zu ermitteln. Sie ist häufig Bestandteil von Insolvenzverfahren, Unternehmensverkäufen oder internen Vermögensanalysen.
Desktopbewertung (Schreibtischgutachten)
Eine Desktopbewertung – auch Schreibtischgutachten genannt – wird ohne Ortsbesichtigung erstellt und basiert auf den vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen, Fotos und Informationen. Es ist kosteneffizient, aber nur bei ausreichender Datengrundlage geeignet.
Fahrnisse
Als Fahrnisse werden bewegliche Sachen bezeichnet, die nicht mit einem Grundstück oder Gebäude fest verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge, Möbel oder technische Geräte. Fahrnisse bilden einen wesentlichen Teil des bewertbaren Betriebsvermögens und sind häufig Gegenstand von Sicherstellungen, Inventarisierungen oder Verwertungen.
GebAG (Gebührenanspruchsgesetz)
Das Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) regelt die Entlohnung von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen in Österreich. Es definiert Stundensätze, Pauschalen und Aufwandsersätze für gerichtliche Tätigkeiten.
Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind öffentlich bestellte Experten, die vom Gericht in Beweisverfahren zu objektiven fachlichen Einschätzungen herangezogen werden. Ihre Qualifikation ist behördlich geprüft und regelmäßig kontrolliert.
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird im Auftrag eines Gerichts erstellt und beantwortet konkret gestellte Fragestellungen. Es unterliegt höchsten Anforderungen an Neutralität, Nachvollziehbarkeit und fachliche Genauigkeit.
Gutachten
Ein Gutachten ist die schriftliche, nachvollziehbare Darstellung einer sachverständigen Bewertung oder Untersuchung. Es dokumentiert den Befund, die angewandten Verfahren und das Ergebnis der Wertermittlung.
Gutachter
Ein Gutachter ist eine fachkundige Person, die im Auftrag Dritter Bewertungen, Prüfungen oder Stellungnahmen zu bestimmten Sachverhalten erstellt. Der Begriff wird häufig als Synonym für Sachverständiger verwendet. Während sich „Gutachter“ allgemein auf Personen mit Fachwissen bezieht, handelt es sich bei einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen um eine behördlich geprüfte und öffentlich bestellte Expertin bzw. einen Experten, dessen Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Gutachter werden sowohl für private Auftraggeber als auch für Gerichte, Versicherungen oder Unternehmen tätig.
Insolvenzmasse
Unter Insolvenzmasse versteht man das gesamte Vermögen, das bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist und der Gläubigerbefriedigung dient. Dazu zählen alle verwertbaren Gegenstände und Forderungen. Darunter fallen u.a. Betriebsausstattung, Assets, Maschinen, Fahrzeuge, etc.
Insolvenzverwalter:in
Der oder die Insolvenzverwalter:in wird vom Gericht bestellt und verwaltet das Vermögen des insolventen Unternehmens. Zu den Aufgaben zählen u.a. Sicherung, Bewertung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse.
Inventarisierung
Die Inventarisierung ist die vollständige Erfassung und Dokumentation von Gegenständen oder Betriebsausstattung. Sie bildet die Grundlage für Bewertungen, Gutachten und Verwertungen.
Inventarliste & Bestandsliste
Eine Inventarliste – auch Bestandsliste genannt – ist die strukturierte Aufstellung sämtlicher Objekte oder Positionen eines Unternehmens oder Standortes. Sie dient als Grundlage für Inventarisierungen und Bewertungen und enthält in der Regel Angaben zu Bezeichnung, Typ, Hersteller, Zustand und Seriennummer des zu bewertenden Objektes. Wir erstellen Bestandslisten meist digital inklusive Fotodokumentation.
Leasingrückläufer
Leasingrückläufer sind Objekte, die nach Ablauf eines Leasingvertrags an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Wir bewerten diese hinsichtlich ihres aktuellen Markt- oder Restwerts zur weiteren Verwertung.
Liquidationswert
Der Liquidationswert beschreibt den zu erzielenden Erlös bei einer Verwertung unter Annahme der Unternehmensauflösung. Er berücksichtigt üblicherweise einen beschleunigten Verkaufsprozess und mögliche Wertabschläge.
Masseunzulänglichkeit
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Verfahrenskosten zu decken. In diesem Fall wird das Verfahren eingeschränkt fortgeführt, nur bestimmte Gläubiger werden noch bedient.
Restwert
Der Restwert ist der verbleibende wirtschaftliche Wert eines Objektes nach Nutzung oder Abschreibung.
Sanierung
Unter Sanierung versteht man Maßnahmen, die darauf abzielen, ein wirtschaftlich angeschlagenes Unternehmen wieder zahlungsfähig und ertragsfähig zu machen. Im Rahmen einer Sanierung werden häufig Verbindlichkeiten reduziert, Vermögenswerte verwertet oder betriebliche Strukturen angepasst, um die Fortführung zu ermöglichen.
Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten ist ein auf Fachwissen basierendes, objektives Gutachten zur Klärung technischer oder wirtschaftlicher Fragen.
Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist eine fachkundige Person, die aufgrund besonderer Kenntnisse und Erfahrung in einem bestimmten Gebiet objektive und nachvollziehbare Bewertungen oder Beurteilungen vornimmt. Sachverständige werden eingesetzt, um technische, wirtschaftliche oder fachliche Fragen zu klären und ihre Ergebnisse in Gutachten oder Stellungnahmen festzuhalten. Man unterscheidet zwischen privat beauftragten und gerichtlich bestellten Sachverständigen. Letztere sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Experten, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird.
Sicherstellung
Unter Sicherstellung versteht man die physische oder rechtliche Sicherung von Vermögenswerten, etwa bei Zahlungsausfällen. Der Sachverständige dokumentiert Zustand und Umfang der sichergestellten Objekte.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Wert eines Objekts auf Basis tatsächlich erzielter Preise vergleichbarer Objekte. Es eignet sich besonders für Maschinen, Fahrzeuge oder Ausstattung mit aktiven Gebrauchtmärkten.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist jener Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter marktüblichen Bedingungen erzielt werden kann. Er bildet die Basis vieler Bewertungen, insbesondere bei Fortführungsszenarien.
Verwertung
Verwertung bezeichnet die Umwandlung von Vermögenswerten in Geld, meist im Rahmen von Insolvenz- oder Sicherstellungsverfahren. Sie erfolgt durch Verkauf, Auktion oder Zerschlagung.
Verwertungsprozess
Der Verwertungsprozess umfasst alle Schritte von der Sicherstellung über die Bewertung bis zur tatsächlichen Realisierung der Werte durch Verkauf oder Auktion.
Widerbeschaffungswert
Der Widerbeschaffungswert bezeichnet die Kosten, die anfallen würden, um ein gleichwertiges neues oder gebrauchtes Objekt zu beschaffen. Er dient als Vergleichsgröße bei Bewertungen.