Wiederbeschaffungswert-Gutachten
Ein Wiederbeschaffungswert-Gutachten dient der Ermittlung des Betrags, der erforderlich wäre, um ein gleichwertiges Objekt erneut zu beschaffen, neu oder gebraucht. Es wird häufig benötigt, wenn Objekte beschädigt, zerstört oder verloren gegangen sind und der Wiederbeschaffungswert für Versicherung, Gericht oder Schadensregulierung nachzuweisen ist.
Wann ein Widerbeschaffungsgutachten erforderlich ist
- Bei Versicherungsfällen (z. B. Brand, Diebstahl, Transportschäden)
- Bei Schadensgutachten und Ersatzwertfeststellungen
- Für interne Dokumentation
- Im Rahmen von Leasing- oder Finanzierungsentscheidungen
- Bei der Bewertung von Maschinen und technischen Anlagen nach Verlust
Was das Gutachten enthält
Ein Wiederbeschaffungsgutachten umfasst eine detaillierte Objektbeschreibung mit technischen Eckdaten sowie die Ermittlung des marktüblichen Wiederbeschaffungswerts für ein gleichwertiges Objekt – je nach Aufgabenstellung in neuer oder gebrauchter Ausführung. Darüber hinaus beinhaltet das Gutachten eine Bewertung von Zustand, Nutzungund Marktverfügbarkeit sowie eine Fotodokumentation und eine tabellarische Werteübersicht, um die Ergebnisse nachvollziehbar und transparent darzustellen.
Dokumentation
Unsere Auftraggeber erhalten das Gutachten standardmäßig als PDF-Dokument. Auf Wunsch stellen wir es auch in gedruckter Form, postalisch oder persönlich zur Verfügung. Zusätzlich richten wir einen Online-Ordner ein, in dem alle relevanten Unterlagen gebündelt sind: das vollständige Gutachten, die Fotodokumentation, gegebenenfalls Videomaterial sowie alle übermittelten und von uns ermittelten Unterlagen.
Ein besonderer Mehrwert ist die Excel-Arbeitsliste, die sämtliche Positionen enthält und mit Filterfunktionenausgestattet ist. Dadurch lassen sich die Daten sortieren, anpassen und gezielt für Verhandlungen, Kalkulationen oder die Zusammenarbeit mit Partnern und Interessenten nutzen. Wir bereiten die Daten so auf, dass sie für alle Beteiligten unkompliziert weiterverwendbar sind.
Transparenz
Wir orientieren uns am Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) und führen eine detaillierte Zeitaufzeichnung. Das gibt Ihnen volle Kostentransparenz und Nachvollziehbarkeit. Ebenso wichtig ist uns die inhaltliche Transparenz: Alle Parteien verfügen über denselben Informationsstand und haben dank der Positionsliste und der Dokumentationjederzeit einen klaren Überblick darüber, welche Objekte bewertet wurden und welche Merkmale in die Einschätzungeingeflossen sind.
Ihre Vorteile
- Objektive und nachvollziehbare Wertebasis
- Umfangreiche Dokumentation
- Rasche Gutachtenerstellung
- Erfahrung mit technischen und branchenspezifischen Anlagen