Wenn die kalte Jahreszeit in Österreich ansteht, gelten für die Benutzung von Fahrzeugen gewisse Regeln. Hier finden Sie einen schnellen Überblick (mit Stand September 2023)*.
PKWs und LKWs bis 3,5t Gesamtgewicht
Wenn Sie zwischen dem 1. November und dem 15. April ein Fahrzeug mit einem Eigengewicht von bis zu 3,5t nutzen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, Winterreifen zu verwenden. Diese Regelung gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Eis, Schnee oder Schneematsch.
Hierzu gibt es auch eine Alternative: Sie können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwenden. Diese Option ist jedoch nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder nahezu durchgängig mit Eis oder Schnee bedeckt ist.
Microcars (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau)
Hier gelten dieselben Regeln wie bei PKWs und LKWs bis 3,5t.
Motorräder und Mopeds
Grundsätzlich sind Motorräder unseres Wissens aktuell (29.9.2023) von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich jedoch auch hier etwaige gesetzliche Änderungen im Auge zu behalten. In jedem Fall bieten viele Reifenhersteller mittlerweile auch Winterreifen für einspurige Fahrzeuge an.
LKWs über 3,5t Gesamtgewicht
LKWs (und ähnliches) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5t dürfen vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres nur genutzt werden, wenn mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert sind. Hier ist auch zu beachten, dass diese Regel über den ganzen Zeitraum gilt. Egal ob winterliche Straßenverhältnisse (wie Eis, Schnee oder Schneematsch) gelten oder nicht.
Omnibusse
Hier gelten dieselben Regeln wie bei den LKWs über 3,5t Gesamtgewicht. Allerdings ist der Zeitraum kürzer: vom 1. November bis zum 15. März.
Was gilt als Winterreifen?
Damit ein Reifen als Winterreifen gilt, muss er mit den Markierungen „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ versehen sein. Alternativ gilt auch das Schneeflockensymbol. Diese Markierung ist außen am Reifen zu sehen und oft im Bereich der Reifendimension zu finden. Ganzjahresreifen können nur als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen. Für Spezialreifen sind die Markierungen „ET“, „ML“ oder „MPT“ notwendig, um als Winterreifen gültig zu sein.
Mindestprofiltiefe
Winterreifen zu haben ist gut und schön, jedoch sollten Sie auch immer die Mindestprofiltiefe im Auge behalten. Hierfür haben wir einen eigenen Blog-Beitrag veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.
Welche Winterreifen sind die Richtigen?
Für uns persönlich gilt, dass wir nicht bei unserer Sicherheit sparen. Wir behalten für unsere Sommer- und Wintersaison immer die aktuellen Reifen-Bewertung im Auge. Diverse Automobil-Clubs veröffentlichen hier jährlich Ranglisten. In jedem Fall macht es Sinn sich bei einem Fachhandel beraten zu lassen.
*Aktuelle Regeln
Es ist anzumerken, dass sich diese Regeln verändern können. Dementsprechend empfehlen wir die aktuellen in Österreich geltenden Regeln immer im Auge zu behalten. Diese finden Sie hier.